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BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf einen Veräußerungsgewinn - Definition wesentliche Betriebsgrundlagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.01.1983 - I R 57/79
Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83
Steuerbegünstigt aufgegeben wird ein Teilbetrieb dann, wenn der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit für diesen Bereich einstellt und die dem Teilbetrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter - zumindest aber seine wesentlichen Betriebsgrundlagen - innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zuge aufdeckt (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1976 I R 99/75, BFHE 120, 187, BStBl II 1977, 66; vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312).Wesentliche Betriebsgrundlagen können die dem Teilbetrieb dienenden Wirtschaftsgüter dann sein, wenn sie zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich und von besonderem wirtschaftlichen Gewicht für die Geschäftsführung sind (BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312) oder in ihnen erhebliche stille Reserven ruhen (BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).
- BFH, 26.04.1979 - IV R 119/76
Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückbehaltung eines …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83
Dabei bedeutet Teilbetriebsveräußerung die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs mit der Folge, daß die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung durch den einheitlichen Veräußerungsvorgang grundsätzlich aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 26. April 1979 IV R 119/76, BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557, mit weiteren Nachweisen).Wesentliche Betriebsgrundlagen können die dem Teilbetrieb dienenden Wirtschaftsgüter dann sein, wenn sie zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich und von besonderem wirtschaftlichen Gewicht für die Geschäftsführung sind (BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312) oder in ihnen erhebliche stille Reserven ruhen (BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557).
- BFH, 08.09.1976 - I R 99/75
Aufgabe eines Filialnetzes des Lebensmitteleinzelhandels als Teilbetriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83
Steuerbegünstigt aufgegeben wird ein Teilbetrieb dann, wenn der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit für diesen Bereich einstellt und die dem Teilbetrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter - zumindest aber seine wesentlichen Betriebsgrundlagen - innerhalb eines kurzen Zeitraums entweder veräußert oder in das Privatvermögen überführt und dadurch die stillen Reserven in einem Zuge aufdeckt (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1976 I R 99/75, BFHE 120, 187, BStBl II 1977, 66; vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312). - BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U
Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 142/83
Steuerbegünstigt nach den genannten Vorschriften sind u. a. die Veräußerung eines Teilbetriebs oder - obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt - seine Aufgabe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88).
- BFH, 03.02.1994 - III R 23/89
Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen …
Dies folgt aus dem Sinnzusammenhang der Regelungen in § 34 Abs. 1 und 2 und in § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG, die einer zusammengeballten Realisierung der wesentlichen stillen Reserven anläßlich einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe Rechnung tragen sollen (BFH-Urteile vom 19. Juli 1984 IV R 142/83, BFH/NV 1986, 147, und vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374). - FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
Das Vorliegen eines zeitlichen Zusammenhangs als alleinige Grundlage werde in der zur Tarifbegünstigung ergangenen Rechtsprechung nur für einen sehr kurzen Zeitraum von wenigen Tagen bejaht (BFH/NV 1986, 147; BFH, BFHE 192, 419; BFH, BStBl II 1996, 342).